E. Blum & Co. AG - Patent- und Markenanwälte - Software

Software

„Software ist vom Patentschutz ausgeschlossen.“ Diese Meinung ist weitverbreitet und stützt sich in der Tat auf eine nahezu gleichlautende Formulierung in den Patentgesetzen ab. In unserer Epoche der Digitalisierung stellen andererseits Softwareprodukte einen wesentlichen Anteil am BIP dar. Unternehmer wollen und müssen aber ihre Produkte und damit ihre Investitionen geschützt sehen. Zwar ist Software auch durch das Urheberrecht geschützt, doch dieser Schutz erstreckt sich nur auf den Code, nicht aber auf die Funktionalität. Zum Glück kann – entgegen der weitverbreiteten Meinung – ein Gros der Software-Entwicklungen auch durch ein Patent geschützt werden. Nur „Software als solche“ ist vom Patentschutz ausgeschlossen. Der Grat zwischen patentierbarer und nicht patentierbarer Software, zwischen Software „als solcher“ und „nicht als solcher“ ist aber fein, und die Chancen für eine Patenterteilung hängen nicht selten von der Formulierungskunst des Patentanwalts ab.

Unser Software-Team umfasst mehrere spezialisierte Patentanwälte, welche kumuliert mehr als drei Jahrzehnte in Grosskonzernen mit Software-Business-Units entsprechende Patente angemeldet und prozessiert haben. Interdisziplinär ergänzt wird das Software-Team durch unsere Urheberrechts-Spezialisten mit juristischem Background. Das Software-Team deckt auch alle Fragen zu Open-Source-Lizenzen ab.

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