Markeneintragungen

Unser spezialisiertes Team von Juristen, Markenanwälten und Rechtsanwälten steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung (Registrierung) und dem Schutz von Marken in der Schweiz und im Ausland zur Verfügung. Im Vordergrund stehen dabei in der Regel die Klärung der Schutzfähigkeit und Verfügbarkeit von Marken, die Markeneintragung sowie die Einschätzung von Konfliktpotentialen. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Verteidigung gegen Angriffe aus Markenschutzrechten Dritter.

Um eine Marke zu schützen (d.h. um die Marke zu registrieren), muss diese bei den zuständigen Behörden eingetragen werden. Hierzu ist eine Liste derjenigen Waren und Dienstleistungen zu erstellen, für welche die Marke geschützt werden soll. Diese Liste sollte im Hinblick auf die geplante Nutzung der Marke sowie unter Berücksichtigung der behördlichen und richterlichen Praxis sorgfältig formuliert werden.

Es gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip, d.h. die Marke geniesst dort Schutz, wo sie registriert worden ist. Nur wenige Länder gewähren Markenschutz für nicht registrierte, sondern lediglich benutzte Zeichen.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Marken und zu Markenschutz im Allgemeinen finden Sie in der Rubrik «Marken» auf unserer FAQ-Seite.

Kontakt