Unsere Dienstleistungspalette umfasst sämtliche Bereiche des Immaterialgüterrechts. Sie ist konzipiert als integraler Service, angefangen mit der umfassenden patent- oder markenanwaltlichen Beratung mit allfälligen materiellen und juristischen Vorabklärungen über die Ausarbeitung und Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen bis hin zur Erwirkung, Verteidigung und Durchsetzung der Schutzrechte. Sie umfasst auch die Administration von Schutzrechtsportfolios, das Anfertigen von Gutachten und Verträgen im Bereich des Immaterialgüterrechts, insbesondere von Verletzungs- und Rechtsbeständigkeitsgutachten sowie Lizenzverträgen, die Durchführung von Schlichtungstätigkeiten sowie die Verteidigung unserer Mandanten gegen Angriffe aus Schutzrechten Dritter.