Mit dem Designschutz kann die äussere Formgebung (der ästhetische Wert) zwei- oder drei dimensionaler Gegenstände geschützt werden, z.B. eine spezielle Form oder Gestaltung oder die Musterung von Flächen. Auch hier steht Ihnen unser Team von Juristen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Anmeldung von Designs und zu Designschutz im Allgemeinen finden Sie in der Rubrik «Designs» auf unserer FAQ-Seite.