E. Blum & Co. AG - Patent- und Markenanwälte - Blockchain

Blockchain

Als Blockchain bezeichnet man eine Liste von Blöcken, die mittels kryptographischer Methoden, insbesondere mittels eines Streuwertes (Hashes) miteinander verkettet sind. Jeder Block umfasst Transaktionen und andere Informationen. Mittels der Verkettung wird ein permanenter, unveränderlicher Datensatz aller Transaktionen erstellt, die in die Blockkette geschrieben werden. Transaktionen können auch kleine Programme enthalten, die als Smart Contracts bezeichnet werden. 

Blockchain-basierte Netzwerke, wie beispielsweise Bitcoin oder Ethereum,  sind konsensorientierte, elektronische  Kassenbücher („Ledger“), die auf derartigen Blöcken basieren. Neben der Finanzwelt (Stichwort „Fintec“) bietet die Blockchain- Technologie weitere Einsatzmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Supply Chain Management, IdentitätsmanagementDatenverwaltungGesundheitswesenCybersecurity oder Internet of Things, siehe unsere weiteren Posts. Damit eine Transaktion in die Blockchain geschrieben werden kann, muss sie vom Netzwerk «validiert» werden. Die Netzwerkknoten müssen hierbei die Zustimmung zu Blöcken einholen, die in die Blockkette geschrieben werden sollen. Diese Zustimmung kann durch verschiedene Konsensprotokolle wie z.B. Proof-of-Work oder Proof-of-Stake erreicht werden.

Auch patentrechtlich stellen Entwicklungen im Bereich Blockchain eine Herausforderung dar. Entsprechende Erfindungen sind nach den speziellen Massstäben für Computer-implementierte Erfindungen zu beurteilen und zu formulieren. Das europäische Patentamt hat hierzu im Dezember 2018 eine Fachkonferenz gehalten, auf der die Bedeutung eines patentrechtlichen Schutzes für Blockchain-Technologien hervorgehoben wurde.

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