Mathematische Methoden sind als solche von der Patentierung ausgeschlossen (siehe z.B. Art. 52(2) des Europäischen Patentübereinkommens). Dennoch sind mathematische Konzepte oftmals patentierbar, wenn sie in technischen Anwendungen eingesetzt werden (z.B. Rauschunterdrückung, Bilderkennung oder -kodierung, Datenübermittlung, Verschlüsselung/Datensignierung, Diagnose-systeme, Lastoptimierung, Messtechnik, Gerätesteuerung, Signalumwandlung) oder wenn sie auf Hardware-Ebene in besonderer Weise umgesetzt werden.

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