Mathematische Methoden sind als solche von der Patentierung ausgeschlossen (siehe z.B. Art. 52(2) des Europäischen Patentübereinkommens). Dennoch sind mathematische Konzepte oftmals patentierbar, wenn sie in einer bestimmten Art und Weise technisch umgesetzt oder in bestimmten technischen Anwendungen verwendet werden, wie z. B. bei der Rauschunterdrückung, Bilderkennung, Bildcodierung, Datenübertragung, Verschlüsselung und digitalen Signierung, in Diagnosesystemen, bei der Lastoptimierung, Sensorik, Prozesssteuerung und Signalumwandlung.
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