Patentbox

Die schweizerische Patentbox wurde im Rahmen der Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) geschaffen. Sie erlaubt es einer Firma, einen Teil der Erlöse aus patentierten Produkten am steuerbaren Einkommen zum Abzug zu bringen. Daraus können beträchtliche Einsparungen resultieren, aber die Umsetzung führt zu administrativem Mehraufwand und verschiedenen Kosten.

Die Einsparungen hängen stark von Umsatz und Marge einer Firma ab. Auch das Domizil spielt eine Rolle, da die Kantone die Box teilweise sehr unterschiedlich umsetzen. Ein weiterer wichtiger Parameter ist die «Grösse» der Patentbox.

Von Bedeutung sind zudem die Kosten, die beim Erstellen der Box anfallen, da der Forschungs- und Entwicklungsaufwand der Box aus den letzten zehn Jahren zum steuerbaren Reingewinn hinzuzurechnen ist. Um diese Kosten zu minimieren, ist eine sorgfältige Planung sinnvoll. 

Eine interessante Alternative oder Ergänzung zur Patentbox bildet die privilegierte Besteuerung des Forschungs- und Entwicklungsaufwands, welche einige Kantone im Rahmen der STAF eingeführt haben.

Unsere Spezialisten haben bereits im Rahmen der rechtlichen Vorbereitungsarbeiten an der Diskussion dieses Werkzeugs teilgenommen, und sie können Sie in diesem Gebiet kompetent beraten.

Für eine eingehende Diskussion und die Umsetzung ist jedoch immer eine Zusammenarbeit zwischen Patent- und Steuerexperten erforderlich. Wir sind gerne bereit, Sie dabei zu unterstützen. Wir können dabei mit Ihrem jetzigen Steuerexperten zusammenarbeiten, vermitteln aber bei Bedarf auch gerne einen geeigneten Steuerrechtler.