E. Blum & Co. AG - Patent- und Markenanwälte - Internet der Dinge

Internet der Dinge

Der Begriff Internet of Things (Kurzform: IoT, deutsch: Internet der Dinge) ist ein Sammelbegriff für Technologien zur Erweiterung der Internetkonnektivität auf physische und virtuelle Geräte sowie auf Alltagsgegenstände. Dadurch wird eine Interaktion zwischen Mensch und vernetzten elektronischen Systemen sowie die Zusammenarbeit der Geräte bzw. Gegenstände untereinander ermöglicht. Prominente Beispiele umfassen den anfangs 2019 eingestellten Amazon DashTM Button, den vielzitierten Kühlschrank, der bei zur Neige gehenden Vorräten automatisch Milch nachbestellt sowie umstrittenere Anwendungen im Bereich der Videoüberwachung wie etwa Gesichtserkennungsalgorithmen.

Viele IoT-Anwendungen haben die Gemeinsamkeit, dass in anderen Technologien weniger wichtige Parameter wie eine möglichst kleine Bauform, minimaler Energieverbrauch oder eine zwar recht schmalbandige, dafür jedoch weitreichende Funkverbindung (Stichwort LoRaWAN) für ihre Funktion essentiell sind, zum Beispiel bei der Übermittlung von flächendeckenden Luftqualitätsdaten zur Verkehrssteuerung in Städten. Diese Kombination von verschiedenen Technologiegebieten bietet patentrechtlich insofern grosse Herausforderungen, als es schwierig sein kann, Patentämtern oder Gerichten das neue und erfinderische Zusammenwirken der individuellen (möglicherweise bekannten) Einzeltechnologien zu erklären.

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