Der Begriff „additive Fertigung“ (umgangssprachlich oft synonym verwendet mit „3D-Druck“) bezieht sich auf Fertigungsverfahren, bei welchen auf eine Druckunterlage Schicht für Schicht Material aufgetragen wird und somit dreidimensionale Gegenstände erzeugt werden können. Im Gegensatz zu subtraktiven Fertigungsverfahren (z.B. Fräsen, Drehen, Trennen, Bohren) wird hierbei also nicht von einer Urform ausgegangen, von welcher Material entfernt wird, sondern es werden einzelne dünne horizontale Schichten (additiv) aufeinander aufgebaut und miteinander verbunden, um das finale Werkstück zu erhalten. Dies bringt besonders bei kleinen Teilestückzahlen und komplizierten Teilegeometrien grosse Vorteile.
Rechtlich bietet dieses Themengebiet insofern grosse Herausforderungen, als es neben allen Fragen zur Patentierbarkeit von additiven Fertigungsverfahren, -anlagen und -materialien auch um die Reichweite des möglichen Schutzes für additiv gefertigte Gegenstände geht, nicht nur unter patentrechtlichen sondern auch unter urheberrechtlichen oder designrechtlichen Gesichtspunkten. Unsere Patentanwälte mit praktischer Erfahrung auf diesem Gebiet beraten Sie gerne: