Was kann als Marke geschützt werden?
Als Marke («Trademark») eingetragen werden können grundsätzlich Kennzeichen, welche geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu unterscheiden, und bei denen keine sogenannten absoluten Schutzausschlussgründe vorliegen. Marken dürfen nicht Gemeingut bilden (was inbesondere bei Angaben, welche die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, der Fall ist) noch täuschend sein und nicht gegen die guten Sitten, die öffentliche Ordnung oder geltendes Recht verstossen.
Beschreibende Markenelemente sind zwar zulässig, wenn überdies unterscheidungskräftige Bestandteile vorhanden sind, sie geniessen aber markenrechtlich keinen oder lediglich marginalen Schutz. Unzulässig sind täuschende Markenbestandteile. Je phantasievoller und damit kennzeichnungskräftiger eine Marke ist, desto grösser ist ihr Schutzumfang.
Neben reinen Wortmarken, Wort-/Bildmarken (auch kombinierte Marken genannt), Bildmarken und Kennzeichen, die aus Zahlen- und/oder Buchstabenkombinationen zusammengesetzt sind, gibt es auch Formmarken (dreidimensionale Marken) und Hörmarken. Geruchsmarken können in der Schweiz nicht eingetragen werden.
Was wird zum Registrieren einer Marke benötigt?
Mindestanforderungen für eine Markenanmeldung in der Schweiz:
- Genauer Name und Adresse des Anmelders
- Liste der Waren, bzw. Dienstleistungen, für welche die Marke geschützt werden sollen.
- Eine Abbildung der Marke, falls diese keine reine Wortmarke ist. Die Abbildung sollte entlang ihrer längsten Kante eine Auflösung von mindestens 1000 Pixeln haben. Wenn Farben für die Marke irrelevant sind, genügt eine schwarzweisse Abbildung, ansonsten wird eine farbige Abbildung benötigt.
- Datum und Land der Prioritätsanmeldung, falls eine Priorität (Datum einer früheren Anmeldung der gleichen Marke in einem anderen Land der Pariser Verbandsübereinkunft) beansprucht wird.
Die folgenden Dokumente werden regelmässig vom Vertreter, welcher die Anmeldung einreicht, benötigt, müssen aber nicht in allen Fällen beim Markenamt eingereicht werden:
- Prioritätsbeleg
- Vollmacht (einfach unterzeichnet) -> Vollmacht
Wo soll Markenschutz beansprucht werden?
Markenschutz ist grundsätzlich überall dort zu sichern, wo die unter der Marke beanspruchten Waren/Dienstleistungen produziert und vertrieben werden. Dieser Markengebrauch sollte über eine Zeitspanne von 3-5 Jahren ernsthaft beabsichtigt werden. Da die aus einer Markeneintragung erwachsenden Rechte grundsätzlich nur dann durchsetzbar sind, wenn die Marke im Land, wo sie eingetragen ist, auch tatsächlich in Gebrauch steht, wird es typischerweise nicht empfehlenswert sein, Markenschutz in einem Land zu beantragen, in dem die Markeninhaberin nie tätig sein wird, oder wo die tatsächliche Benutzung der Marke lediglich als entfernte Möglichkeit in Frage kommt. Bei fehlendem Gebrauch wird eine Markeneintragung in der Regel nach Ablauf der Gebrauchsschonfrist löschungsreif. In den Ländern, in welchen periodisch ein Benutzungsnachweis vor dem Markenamt zu erbringen ist, wird die Marke bei fehlender Benutzung von Amtes wegen aus dem Register gelöscht. Ausserdem führt die fehlende Benutzung nach Ablauf der Gebrauchsschonfrist dazu, dass seitens interessierter Dritter deren Löschung beantragt und durchgesetzt werden kann.
Je nach Land bzw. Gebiet, in welchem Markenschutz erlangt werden soll, stehen verschiedene Markentypen bzw. Anmeldungssysteme zur Verfügung. Beispielsweise können Marken national im jeweiligen Land registriert werden. Darüber hinaus haben zahlreiche Länder im Rahmen des Madrider Markenabkommens bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen ein internationales Registrierungsverfahren geschaffen, unter welchem Marken mit Schutz in den jeweils bezeichneten Mitgliedstaaten zentral bei einer internationalen Behörde hinterlegt werden können. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht ausserdem die sog. Unionsmarke mit Schutz im gesamten Gebiet der EU zur Verfügung.
Wie im Einzelfall am besten vorzugehen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Sie mit unseren Markenspezialisten erörtern sollten.
Kollidiert meine Marke mit einer älteren?
Wenn Sie eine Marke schützen oder benutzen wollen, ist es ratsam, eine Nachforschung nach schon bestehenden identischen oder verwechselbar ähnlichen Marken durchzuführen. Dadurch lässt sich das Risiko eines Widerspruches, einer amtlichen Entgegenhaltung oder einer gerichtlichen Klage wegen Markenverletzung besser abschätzen.