Graphical User Interfaces (GUI – grafische Benutzeroberflächen) kennen wir alle von Smartphones, Tablets und Computern. Der Touchscreen erlaubt die Steuerung des Geräts durch das Aktivieren von grafischen Elementen wie Icons, Scroll Bars, Fenstern etc. Aufgrund der grafischen Komponente dieser Elemente erscheinen zunächst das Designrecht und das Urheberrecht als geeignete Schutzrechte, vorausgesetzt die erforderliche Eigenart ist gegeben. Für einige grafische Benutzeroberflächen kann jedoch Patentschutz erlangt werden, auch wenn die reinen grafischen Elemente als solche nicht patentierbar sind. Um patentierbar zu sein, muss eine GUI einen technischen Beitrag leisten.
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