E. Blum & Co. AG - Patent- und Markenanwälte - Cloud Computing

Cloud Computing

Als Cloud Computing bezeichnet man die Bereitstellung von IT-Ressourcen über ein Rechnernetz, z.B. über das Internet. Dazu gehören auch die Bereitstellung von Datenbanken, wie etwa Key Value Stores, oder anderen Speicherresourcen, siehe unsere zugehörigen Posts. Damit muss der einzelne Nutzer bzw. ein Unternehmen die IT-Ressourcen nicht selbst intern zur Verfügung stellen, sondern bezieht diese über einen Fernzugriff (remote access) als Service von einem spezialisierten Dienstleister. Grundsätzlich unterscheidet man beim Cloud Computing drei Servicemodelle, die sich im Grad des Outsourcings unterscheiden: Bei Infrastructure as a Service (IaaS) werden virtualisierte Hardware-Ressourcen wie Rechenleistung und Speicherkapazität zur Verfügung gestellt; Platform as a Service (PaaS) bietet Zugang zu einer vollwertigen Entwicklungsumgebung; bei Software as a Service (SaaS) werden Anwendungsprogramme in der Cloud zur Verfügung gestellt.

Cloud Computing wirft aufgrund des Outsourcings von Daten und Berechnungen verschiedene rechtliche Fragen auf. Diese betreffen unter anderem den Datenschutz, z.B. bei personenbezogenen Daten, und das Urheberrecht, z.B. bei urheberrechtlich geschützten Daten, siehe auch die Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Auch patentrechtlich stellen Entwicklungen im Bereich Cloud Computing eine Herausforderung dar. Entsprechende Erfindungen sind nach den speziellen Massstäben für Computer-implementierte Erfindungen zu beurteilen und zu formulieren. Um einen möglichst umfassenden Schutz zu definieren, ist dabei jeweils auch das den Diensten zugrunde liegende Geschäftsmodell zu analysieren.

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