Wie wird geistiges Eigentum geschützt?
Zum Schutz von geistigem Eigentum, z.B. von Ideen, Kunstwerken oder Computersoftware, sieht das Immaterialgüterrecht verschiedene Formen des Schutzes vor:
- Erfindungen auf technischem Gebiet können durch Patentrecht geschützt werden.
- Zum Schutz von Marken (Warenzeichen) dient das Markenrecht.
- Gestaltungen von Erzeugnissen können durch das Designrecht (früher «Muster- und Modellrecht») geschützt werden.
- Werke der Literatur und Kunst sowie Computerprogramme können durch das Urheberrecht geschützt werden.
- Für Pflanzensorten und Halbleiter-Topografien sind das Sortenschutzrecht und das Topografierecht vorgesehen.
Darüber hinaus bietet das Wettbewerbsrecht unter bestimmten Voraussetzungen Schutz vor täuschendem oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossendem Verhalten Dritter.
Domain Namen unterliegen, je nach «Top-Level-Domain», unterschiedlichen Regelungen oder Vereinbarungen, und stehen in enger Beziehung zum Marken- und Wettbewerbsrecht.
Welche der verschiedenen Arten von Schutzrechten für die Sicherung Ihrer Interessen am besten geeignet ist, muss fallweise sorgfältig geprüft werden. Oft wird der optimale Schutz durch eine Kombination verschiedener Schutzrechtsarten erreicht.
Muss ich mein geistiges Eigentum amtlich registrieren lassen?
Urheberrechtlicher Schutz entsteht in den meisten Ländern bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen automatisch mit der Schaffung des Werks, während die übrigen Schutzrechte (Patente, Marken, Designs, Pflanzensorten und Halbleiter-Topografien) einer speziellen Registrierung bedürfen. Auch Domain Namen müssen registriert werden.