Patente

Was kann patentiert werden?

 Damit eine Erfindung patentiert werden kann, muss sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen, insbesondere:

  • Eine Erfindung muss neu sein, d.h. sie muss sich von all dem unterscheiden, was der Öffentlichkeit bereits bekannt ist (Stand der Technik). Oftmals zerstört der Erfinder selbst die Neu­heit seiner Erfindung, indem er sie Dritten ohne Geheimhaltungsvereinbarung zugänglich macht.
  • Eine Erfindung darf durch den Stand der Technik nicht nahegelegt sein. Die Prüfung des Naheliegens geschieht aus der Sicht eines imaginären durchschnittlichen Fachmanns. Dabei wird vom Stand der Technik im jeweiligen Fachgebiet ausgegangen und es wird geprüft, was für eine Aufgabe von der Erfindung gelöst wird. Falls der Stand der Technik den Fachmann zu einer bestimmten Lösung der Aufgabe anleitet oder ermuntert, so ist diese Lösung naheliegend, ansonsten ist sie erfinderisch.
  • Eine Erfindung muss technischen Charakter besitzen. So sind z.B. Geschäftsmethoden und Computerprogramme als solche in vielen Ländern der Patentierung nicht zugänglich. Sobald eine Erfindung jedoch z.B. ein technisches Problem löst, technische Massnahmen voraussetzt oder technische Überlegungen erfordert, ist sie dem Patentschutz grundsätzlich zugänglich.

Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Kriterien, wie z.B. die «gewerbliche Anwendbarkeit», die jedoch in der Praxis eine untergeordnete Bedeutung besitzen.

Die Frage, ob eine konkrete Erfindung patentfähig sein könnte, sollte in einem Gespräch mit dem Patentanwalt diskutiert werden. Dieser ist mit den Anforderungen der wichtigsten Patentämter vertraut und informiert Sie gerne über die Möglichkeiten, Ihre Erfindung mittels Patenten oder anderen Schutzrechten abzusichern.

Ich will eine Idee patentieren — wie gehe ich vor?

In einem ersten Schritt sollten Sie die Erfindung mit Ihrem Patentanwalt diskutieren. Bei der ersten Besprechung ist im Detail zu erörtern, worum es bei der zu schützenden Erfindung überhaupt geht und auf was für Grundsätzen sie beruht. Sodann ist zu besprechen, ob die Erfindung patentfähig sein könnte und ob eine Recherche durchgeführt werden soll, in welchen Ländern Schutz gewünscht wird, was für Kosten zu erwarten sind und wie konkret vorzugehen ist.

Wo soll eine Erfindung patentiert werden?

Dem Erfinder stehen heutzutage verschiedene Wege offen, seine Erfindung patentrechtlich zu schützen. So kann eine nationale Patentanmeldung bei einem (oder mehreren) nationalen Patentämtern hinterlegt werden. Darüber hinaus gibt es verschiedene internationale Verträge, welche die Hinterlegung länderübergreifender Patentanmeldungen vorsehen – die wichtigsten davon sind die europäische Patentanmeldung und die internationale Patentanmeldung (PCT).

Oft geht man so vor, dass eine erste Patentanmeldung bei einem Patentamt hinterlegt wird. Soll die Anmeldung auch über weitere Patentämter geschützt werden, so werden innerhalb eines Jahres ab erster Anmeldung mit deren «Priorität» (Zeitrang) weitere Anmeldungen hinterlegt. Dies hat den Vorteil, dass die anfänglichen Kosten klein gehalten werden können.

Wie im Einzelfall konkret vorzugehen ist, hängt von einer Vielzahl von Fragen ab, die Sie bei Ihrem Treffen mit dem Patentanwalt erörtern werden.

Wer recherchiert, ob eine Idee patentfähig ist?

Damit entschieden werden kann, ob eine Erfindung überhaupt patentfähig ist, muss der Stand der Technik, d.h. alles, was bis zum ersten Hinterlegungsdatum einer Erfindung der Öffentlichkeit bereits bekannt war, ermittelt werden. Hierzu ist eine Recherche notwendig.

Es gibt verschiedenste Arten von Recherchen, die sich in Umfang und Preis stark unterscheiden. Beispielsweise gibt es frei zugängliche Datenbanken im Internet, wo jedermann gratis gewisse Abklärungen durchführen kann (siehe «Links»), während bei professionellen Recherchen, bei denen zum Teil Datenbankabfragen und manuelle Durchsicht von Dokumenten kombiniert werden, in der Regel mit Kosten von mehreren Tausend Franken zu rechnen ist.

Es stellt sich oft auch die Frage, ob eine Recherche vor oder nach der Hinterlegung einer Anmeldung durchgeführt werden soll. Recherchen nach der Hinterlegung sind in gewissen Ländern obligatorisch und werden von den jeweiligen Patentämtern erstellt. Recherchen vor der Hinterlegung einer Anmeldung haben den Vorteil, dass die Kosten für die Ausarbeitung und Hinterlegung der Anmeldung dann gespart werden können, wenn sich herausstellt, dass eine Erfindung vorbekannt ist. Allerdings werden für eine professionelle Recherche und deren Beurteilung je nach Vorgehen mehrere Wochen oder Monate benötigt, was zu einer nicht akzeptablen Verzögerung der Patentanmeldung führen kann. Zudem werden die meisten der vorab durchgeführten Recherchen von den Patentämtern später nicht anerkannt, d.h. die Patentämter führen nochmals eine eigene Recherche durch.

Oft führt der Erfinder selbst eine erste Recherche in öffentlich zugänglichen Datenbanken durch. Eine derartige Recherche vermag eine amtliche Recherche natürlich nicht zu ersetzen, sie kann in gewissen Fällen jedoch bereits wertvolle Informationen liefern.

Ob, wie und wann eine Recherche für eine Erfindung durchgeführt werden sollte, hängt stark von der zur Verfügung stehenden Zeit und den zu investierenden finanziellen Mitteln ab, aber auch davon, wo und wie ein Patent hinterlegt werden soll. Das beste Vorgehen sollte fallweise erörtert werden.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Die Kosten, die bei der Einreichung einer Patentanmeldung und bis zur Erteilung eines Patents anfallen, hängen stark davon ab, in welchem Land bzw. bei welchem Patentamt die Anmeldung hinterlegt wird, sowie davon, wie aufwändig die Erstellung der Anmeldung ist und ob es zu Komplikationen im Prüfungsverfahren kommt. Im Folgenden werden einige typische Zahlen genannt, wobei die tatsächlichen Kosten jedoch stark vom jeweiligen Aufwand abhängen:

  • Ausarbeitung und Hinterlegung einer Patentanmeldung kosten, je nach Land bzw. Patentamt und Aufwand, typischerweise zwischen CHF 5’000 und CHF 10’000, bei technisch sehr komplizierten oder aufwändigen Anmeldungen können allerdings durchaus auch Kosten von CHF 15’000 oder mehr anfallen – eine genauere Abschätzung der Kosten kann in der Regel nach der ersten Besprechung gegeben werden.
  • Die bis zur Erteilung des Patents anfallenden Kosten hängen stark davon ab, bei welchem Patentamt das Verfahren stattfindet. Bei Schweizer Patentanmeldungen findet z.B. lediglich eine formelle Prüfung statt, so dass die Kosten in der Regel gering sind. Bei europäischen Patentanmeldungen ist ein relativ kompliziertes Prüfungsverfahren zu durchlaufen, bei welchem, über drei bis vier Jahre verteilt, üblicherweise Kosten von CHF 7’000 bis 15’000 anfallen, und zusätzlich muss in manchen Ländern bei der Validierung eine Übersetzung in die Landessprache eingereicht werden, welche je nach Umfang des zu übersetzenden Textes einige Tausend Franken kosten kann.
  • Zur Aufrechterhaltung eines Patents sind Jahresgebühren zu entrichten, welche je nach Land und Alter des Patents typischerweise zwischen CHF 500 und CHF 2’000 pro Jahr liegen.

Auf Wunsch können wir Ihnen für konkrete Fälle genauere Kostenschätzungen unterbreiten.

Zu beachten ist, dass, falls der Anmelder sein Interesse an einem Schutz verliert, eine hinterlegte Anmeldung jederzeit fallen gelassen werden kann. Für noch nicht erledigte Arbeiten und noch nicht bezahlte Gebühren fallen sodann keine weiteren Kosten mehr an.

Wem gehört eine Erfindung?

An sich gehört eine Erfindung dem Erfinder. Die meisten Länder (so auch die Schweiz) sehen jedoch Regelungen vor, wonach die Rechte an der Erfindung in speziellen Fällen automatisch an einen Dritten übergehen. Vor allem gilt dies unter gewissen Voraussetzungen für Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gemacht werden (vgl. Art. 332 OR).

Wie vermeide ich Kollisionen mit Patenten Dritter?

Die Frage, ob ein Produkt das Patent eines Dritten verletzt, kann für eine Firma von entscheidender Bedeutung sein. Um sich hier vor «unangenehmen Überraschungen» zu schützen, können verschiedene Massnahmen ergriffen werden.

Beispielsweise kann vor der Lancierung eines Produkts abgeklärt werden, ob dieses unter ein bestehendes Patent fällt. Eine derartige Verletzungsrecherche bzw. „Freedom to Operate“-Recherche kann sehr aufwändig sein. Bei einem neuen Rasierapparat kann z.B. der mechanische Antrieb, die elektronische Ansteuerung der Akkus, die Ausgestaltung der Messer oder vieles andere Gegenstand eines Patents oder einer Patentanmeldung Dritter sein. Für eine umfassende Verletzungsrecherche müssten also Patente aus einer Vielzahl von verschiedenen Fachgebieten geprüft werden. Für jedes potenziell verletzte Patent ist sodann zu untersuchen, ob der neue Rasierapparat unter dessen Schutzansprüche fällt, was oftmals erst nach eingehendem Studium der Patentschrift überhaupt beantwortet werden kann.

In der Praxis versucht man deshalb oft die Verletzungsrecherche zu vereinfachen, indem man sich auf einen oder wenige zu recherchierende Aspekte beschränkt, bei denen man annimmt, dass eine Patentverletzung am wahrscheinlichsten ist, oder man schränkt den Umfang der Recherche bewusst ein, z.B. auf die Patente der wichtigsten Mitbewerber – hierdurch wird die «Sicherheit» der Recherche in gewissem Umfang beeinträchtigt, die Kosten können aber unter Umständen massiv reduziert werden.

Nebst der Verletzungsrecherche gibt es noch weitere Massnahmen, die die Gefahr einer Verletzung reduzieren oder deren Folgen lindern können. Beispielsweise kann ein Hersteller von seinen Zulieferern eine Zusicherung verlangen, dass die zugelieferten Teile keine Patente Dritter verletzen und, falls dies doch der Fall sein sollte, dass der Zulieferer für allfällige Prozess- und Entschädigungskosten aufkommt. Unsere Juristen sind in der Lage, eine geeignete Vereinbarung für Sie zu entwerfen.

Vielfach ist auch eine «Überwachung» der Patentaktivitäten der wichtigsten Mitbewerber sinnvoll. So bieten viele Patentanwälte, Dienstleister und Patentämter Recherchenabos an, bei denen in regelmässigen Abständen geprüft wird, ob Patentanmeldungen oder Patente einer bestimmten Firma und/oder auf einem bestimmten Fachgebiet publiziert worden sind, und der Abonnent erhält entsprechende Abschriften. Solche «Überwachungen» sollten sorgfältig geplant und regelmässig auf ihre Zweckmässigkeit geprüft werden, so dass eine vernünftige Abdeckung gewährt ist, ohne dass das zu sichtende Material zu umfangreich und damit kaum noch auswertbar wird.