Ein F&E-Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien mit dem Ziel einer Zusammenarbeit in Forschung und/oder Entwicklung.
Solche Kooperationen können z.B. darin bestehen, dass eine Partei Forschung und/oder Entwicklung für eine andere durchführt («Auftragsforschung/Auftragsentwicklung»), oder es kann sich um ein gemeinsames F&E-Projekt handeln, in dessen Rahmen die Parteien auf gleicher Ebene zusammenarbeiten.
In einigen Fällen ist der Weg zum Ziel klar, und es braucht lediglich Zeit und Arbeit, um dorthin zu gelangen. In anderen Fällen sind zunächst Abklärungen und Forschungsarbeit erforderlich, bevor klar wird, was erreicht werden kann.
Für eine solide Zusammenarbeit sollten deren Regeln von Anfang an in einem F&E-Vertrag festgehalten werden. In einem solchen Vertrag werden z.B. das Projekt, die zu liefernden Ergebnisse, die Berichterstattung, die Beendigung, die Zahlungen, der Umgang mit geistigem Eigentum und die Vertraulichkeit sowie Fragen der Haftung und Gewährleistung definiert. Weitere Details finden Sie z.B. in diesem LinkedIn-Artikel von Joel Hochreutener und Kurt Sutter.
Die Ausarbeitung des Vertrags erfordert sowohl juristische Erfahrung als auch technische Expertise. Unser interdisziplinäres Team verfügt über beides. Wir unterstützen Sie gerne bei der Formulierung eines Vertrags, der zum Projekt passt und gleichzeitig die Interessen der Parteien wahrt.